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Über mich

Mobirise


Seit dem Jahr 2008 berate ich als Rechtsanwältin Mandanten zu allen Fragen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.

Bereits im Studium an der Universität Greifswald begeisterten mich die Gebiete des Immaterialgüterrechts und so spezialisierte mich schon damals auf die Gebiete des geistigen Eigentums (Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht), des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts.

Mein besonderes Steckenpferd ist heute die Beratung der Unternehmen aus der Healthcare & LifeSciences-Branche.

Für die Interessen meiner Mandanten kämpfe ich auch regelmäßig in gerichtlichen Verfahren.

Neben den einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren vor den Landes- und Oberlandesgerichten betreute ich auch die Verfahren vor den Markenämtern (dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum), dem Bundespatentgericht sowie den europäischen Gerichten (Europäischen Gericht erster Instanz und EUGH).

Aufgrund meiner nachgewiesenen theorischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde mir am 17. April 2012 der Titel "Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht" verliehen. Am 17. Dezember 2013 folgte der Titel "Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz".

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Um Ihre Interessen bestmöglich vertreten zu können, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich mich regelmäßig fortbilde.

Bei Seminaren und Fachvorträgen ergeben sich vielfältige Gelegenheiten in den Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Richtern zu treten.

Ich veröffentliche außerdem auch Fachbeiträge in Zeitschriften. 

  • Zahnpflege-Kaugummis contra Kosmetik – Sind Kaugummis als Lebensmittel zu qualifizieren? Bei Zahnpflegekaugummis fällt eine Einordnung schwer, recht. Die Zeitschrift für europäisches Lebensmittelrecht, Ausgabe 04/2016, S. 40 ff. 
  • Achtung Bio – Benötigen Online-Händler, die Bioprodukte verkaufen, eine Zertifizierung nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007und müssen sie sich dem darin vorgesehenen Kontrollsystem unterwerfen? recht. Die Zeitschrift für europäisches Lebensmittelrecht, Ausgabe 03/2016, S. 22 ff. 
  • Borderline-Produkte und die Verordnung (EU) Nr. 655/2013, recht. Die Zeitschrift für europäisches  Lebensmittelrecht, Ausgabe 01/2015, S. 23ff. 
  • Manchmal vergisst das Internet doch..., ZAP Fach 16, 431ff.
  • Informationspflichten im Geschäftsverkehr, Teil 4: Weitere besondere Informationspflichten,  Datenschutz, Preisangaben, Onlineshop und Widerrufsbelehrung, ZAP Fach 26, 155ff.• 
  • Informationspflichten im Geschäftsverkehr, Teil 3: Teilzeitnutzungsverträge, Verträge über  langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträge, ZAP Fach 26, 143ff. 
  • Informationspflichten im Geschäftsverkehr, Teil 2: Verbraucherdarlehensverträge, entgeltliche  Finanzierungshilfen und Darlehensvermittlungsverträge, ZAP Fach 26, 133ff. 
  • Informationspflichten im Geschäftsverkehr, Teil 1: Allgemeine und besondere Informationspflichten,  ZAP Fach 26, 117ff.
Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

E-Mail: info@trameco.de                 
Tel: +49 (0) 69 2 47 56 51 40
Fax: +49 (0) 69 2 47 56 51 41