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Healthcare & LifeSciences

Für einige Branchen gelten besondere rechtliche Anforderungen - so beispielsweise für die Hersteller und Händler von Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Besonders im Bereich der Werbung werden diesen Unternehmen enge Grenzen gesteckt und Verstöße konsequent verfolgt. Auch für die Marken dieser Branche gelten andere Mäßstäbe als für andere Unternehmen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtskonformen Gestaltung Ihrer Werbemittel und vertrete Sie auch, wenn diese angegriffen werden.

Mobirise

Arzneimittel und Medizinprodukte
Im Rahmen der Rechtsberatung für Arneimittel- und Medizinproduktehersteller berücksichtige ich neben den allgemeinen rechtlichen Anforderungen auch die speziellen Gesetze der Branche wie das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Arzneimittelgesetz (AMG), das Medizinproduktegesetz (MPG) die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ und GOZ) und die Berufsordnungen für Ärzte und Zahnärzte. ... (mehr)

Lebensmittel
 Für die Hersteller von Lebensmitteln biete ich eine Rechtsberatung an, die auch die besonderen Gesetze der Branche wie die Lebensmittelbasisverorndung, die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) oder die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen (Health-Claims-Verordnung, HCVO) berücksichtigt, ... (mehr) 

Mobirise
Mobirise

Kosmetika 
Auch für Kosmetika biete ich eine spezielle Rechtsverordnung an, die neben den Anforderungen des
allgemeinen Rechts, zum Beispiel denen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder der Preisangabenverordnung (PAngV) auch die speziellen Anforderungen des Kosmetikrechts wie die Kosmetikverordnung berücksichtigt. ... (mehr)

Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

E-Mail: info@trameco.de                 
Tel: +49 (0) 69 2 47 56 51 40
Fax: +49 (0) 69 2 47 56 51 41