Markenkollisionen

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Wenn Ihre Marke eingetragen ist, haben Sie Exklusivrechte. Dies bedeutet einerseits, dass Sie berechtigt sind, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden, andererseits auch, dass Sie anderen Unternehmen verbieten können, diese oder eine verwechslungsfähig ähnliche Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.

Um möglichst frühzeitig von potentiellen Verletzern zu erfahren, kann ich beispielsweise eine Registerüberwachung für Ihre Marke durchführen.

Wenn Sie selbst feststellen, dass ein ähnliches Zeichen benutzt wird, erläutere ich Ihnen gern, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um dies zu unterbinden, und setze Ihre Rechte durch. 

Die Eintragung einer Marke verpflichtet Sie auch, die Marke zu benutzen, wenn Sie ein Löschungsverfahren vermeiden wollen. Diese Benutzung müssen Sie im Streitfall nachweisen können. Damit dies gelingt sollten Sie regelmäßig die Benutzung dokumentieren. Hierbei sind einige Vorgaben zu beachten. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Anforderungen die Benutzungsnachweise erfüllen müssen.

Mobirise
Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Göpfert
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

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