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Wettbewerbsrecht

Um Ihre Leistungen anzubieten, müssen Sie diese bewerben. Nahezu jedes Unternehmen stellt sich heute mit seinen Leistungen im Internet vor.  Der Konkurrenzdruck ist angesichts der Masse an Mitbewerbern groß. Der Textilhändler aus München steht im Wettbewerb mit dem Textilhändler aus Berlin. 

Zugleich ist die Rechtslage für die meisten Unternehmen sehr unübersichtlich. Es gibt nicht nur das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, das UWG selbst, das beachtet werden muss. Der sogenannte Rechtsbruchtatbestand hat zur Folge, dass auch Verletzungen anderer Gesetze und Verordnungen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen können.

Dies ist nicht nur deswegen ärgerlich, weil die Kosten für die Abmahnung erstattet werden müssen. Es drohen über die Kostenerstattung hinaus imense finanzielle Aufwendungen und ein Imageschaden.

Die rechtlich unzulässige Werbung muss nicht nur in der Zukunft unterlassen werden, der Störungszustand muss auch beseitigt werden. Alle Werbemittel müssen also umgehend geändert werden - auch die analogen. Erforderlichenfalls müssen sogar die Produkte selbst zurückgerufen werden. Wenn Sie gerade auf einer Messe sind, kann dies sogar bedeuten, dass Sie Ihre Werbematerialien nicht mehr zeigen oder gar abgeben dürfen. 

Ich unterstütze Sie nicht nur, wenn Sie angegriffen wurden, sondern berate Sie auch gern im Vorfeld zu geplanten Werbemaßnahmen, um das Risiko einer Inanspruchnahme zu verringen.

Beratungsleistungen:

+ Prüfung von Werbeunterlagen
+ Homepage-Check
+ Prüfung von Produktverpackungen
+ Beratung bei der Gestaltung von Messeständen
+ Schulung der Marketingabteilung


 
 

Streitverfahren:

+ Abmahnverfahren
+ einstweilige Verfügungen
+ Klageverfahren


Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

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