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Datenschutzrecht

Ein Unternehmen ohne EDV gibt es wahrscheinlich nicht mehr. Sobald aber auch nur ein PC genutzt wird, müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) eingehalten werden.

Dies umfasst nicht nur die Erstellung einer Datenschutzerklärung - Sie brauchen auch ein Verfahrensverzeichnis, in dem genau dokumentiert ist, wie Sie mit den Daten verfahren. Werden Daten an andere Dienste übermittelt, beispielsweise an einen externen Kundensupport oder Ihren E-Mail-Anbieter, benötigen Sie außerdem einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV).

Ab einer gewissen Unternehmensgröße muss zudem ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Ihr Unternehmen.

Beratungsleistungen:

+ Erstellung von Datenschutzerklärungen 
+ Erstellung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung
+ Beratung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von unternehmerischen Maßnahmen

Streitverfahren:

+ Vertretung im Rahmen der Geltendmachung der Betroffenenrechte 

+ Stellungnahmen gegenüber den Aufsichtsbehörden

Mobirise
Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

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