Ein Unternehmen ohne EDV gibt es wahrscheinlich nicht mehr. Sobald aber auch nur ein PC genutzt wird, müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) eingehalten werden.
Dies umfasst nicht nur die Erstellung einer Datenschutzerklärung - Sie brauchen auch ein Verfahrensverzeichnis, in dem genau dokumentiert ist, wie Sie mit den Daten verfahren. Werden Daten an andere Dienste übermittelt, beispielsweise an einen externen Kundensupport oder Ihren E-Mail-Anbieter, benötigen Sie außerdem einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV).
Ab einer gewissen Unternehmensgröße muss zudem ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Ihr Unternehmen.
Beratungsleistungen:
Streitverfahren:
+ Vertretung im Rahmen der Geltendmachung der Betroffenenrechte