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Presserecht/
Meinungsäußerungsrecht

Artikel 5 Abs. 1 GG lautet: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Die meisten Menschen machen von diesem Grundrecht ausgiebig Gebrauch.

Doch während die Möglichkeit zur Meinungsäußerung für die meisten Personen früher auf die persönliche Kommunikation zwischen zwei Personen beschränkt war, ist es dank der modernen Technik heutzutage kein Problem mehr, die Meinung einem breiten Publikum kundzutun. Noch dazu sind die Äußerungen dann dauerhaft öffentlich abrufbar.

Gerade Äußerungen von unzufriedenen Kunden oder Geschäftspartnern können Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Werden die rechtlichen überschritten, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihren guten Ruf zu schützen.

Beratungsleistungen:

+ rechtliche Bewertung von Äußerungen 
+ Kommunikation mit dem Verfasser

Streitverfahren:

+ Abmahnverfahren 
+ einstweilige Verfügungen
+ Klageverfahren

Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

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