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Vertragsrecht

Der mündlich geschlossene Vertrag ist häufige Praxis - seitenlange Verträge von Anwälten ebenso. Manchmal scheint es, als würden Wirtschaft und Recht an keiner Stelle so weit auseinander liegen wie im Hinblick auf den Umfang eines Vertrags.

Solange beide Parteien das Gleiche wollen, ist gegen die wirtschaftliche Kürze nichts zu sagen. Probleme gibt es erst, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Und dies erfährt man leider erst lange Zeit nach Vertragsschluss.

Daher empfiehlt sich aus anwaltlicher Sicht immer, Verträge in Textform zu fixieren. Und auch im Hinblick auf eine friedvolle Geschäftsbeziehung bietet es sich an, Verträge schriftlich zu schließen. So fällt gleich zu Beginn auf, wenn die Parteien unterschiedliche Vorstellungen haben.

Nicht in jedem Fall muss dies in einem ellenlangen Vertrag enden. Mit etwas Augenmaß kann man Verträge auch kurz und bündig halten. Dennoch gilt: Je mehr wirtschaftliches Risiko in einem Vertrag steckt, desto mehr bietet es sich an, auch weniger wichtig erscheinende Dinge zu regeln.

Gerne unterstütze ich Sie bei einer passgenauen Lösung.

Beratungsleistungen:

+ Vertragserstellung 
+ Vertragsprüfung
+ Vertragsverhandlungen

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