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Markenanmeldung

Deutschland, Europa und die Welt

Eine Marke kann sowohl in Deutschland als auch in Europa zur Anmeldung gebracht werden.

Meine Leistungen umfassen im Vorfeld der Anmeldung die Ausarbeitung des sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Prüfung der Schutzfähigkeit und eine Identitätsrecherche, die Einreichung der Anmeldeunterlagen, die Kommunikation mit dem Amt im Rahmen des Eintragungsverfahrens, die Prüfung der Urkunden und die Fristenverwaltung bis zur ersten Verlängerung.

  1. Deutschland ab 595 €* - *inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich Amtsgebühren, Der Preis umfasst das Anwaltshonorar für die Anmeldung einer Marke in Deutschland in 3 Klassen mit je max. 50 Begriffen. Jeder zusätzliche Begriff in diesen 3 Klassen 1 € . Jede zusätzliche Klasse max. 50 Begriffen 10 €. Jeder zusätzliche Begriff  in diesen Klassen 1 €. Zusätzliche Amtsgebühren: 290 € bis zu 3 Klassen, 100 € jede weitere Klasse.
  2. Europa ab 833 €* - *inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich Amtsgebühren, Der Preis umfasst das Anwaltshonorar für die Anmeldung einer Marke in Europa in 3 Klassen mit je max. 50 Begriffen. Jeder zusätzliche Begriff in diesen 3 Klassen 1 €. Jede zusätzliche Klasse max. 50 Begriffen 50 €. Jeder zusätzliche Begriff in diesen Klassen 1 €. Zusätzliche Amtsgebühren 850 € erste Klasse, 50 € zweite Klasse, 150 € jede weitere Klasse.
  3. International - Eine "internationale Marke" mit globaler Wirkung gibt es nicht. Sobald es eine sogenannte Basismarke in einem Land oder der EU gibt, kann diese jedoch mit Hilfe der WIPO, der World Intellectual Property Organization mit Sitz in Genf über das Schutzgebiet hinaus in viele andere Länder erstreckt werden. Sollte die Erstreckung über die WIPO ausnahmsweise nicht möglich sein, weil das gewünschte Land den Markenabkommen nicht beigetreten ist, kann mit einem Korrespondenzanwalt vor Ort eine Marke angemeldet werden. Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten und erstelle Ihnen ein individuelles Kostenangebot

Leistungen

+ Beratung bei der  Gestaltung der Marke 
+ Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (mehr)
+ Schutzfähigkeitsprüfung (mehr)
+ Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen (mehr)
+ Betreuung des Anmeldeverfahrens

Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Um eine Marke anzumelden muss zunächst geklärt werden, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke Schutz genießen soll. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen muss mit der Anmeldung eingereicht werden und bestimmt den Schutzumfang der Marke maßgeblich.

Die Waren und Dienstleistungen wurden über die Nizza-Klassifikation in insgesamt 45 Klassen eingeteilt. Bei der Erstellung des Verzeichnisses berücksichtige ich nicht nur Begrifflichkeiten, die von den Markenämtern offiziell anerkannt werden, sondern beantrage auch die Eintragung neuer Begriffe, wenn es für die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen noch keine passenden Begriffe in den amtlichen Klassifizierungsvorschlägen gibt.

Wichtig ist, dass das Verzeichnis alle Waren und Dienstleistungen erfasst, die Sie unter der Marke anbieten wollen. Eine spätere Erweiterung des Schutzes ist nicht möglich. Es müss dann eine komplett neue Marke angemeldet werden. Zu umfangreich sollte das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aber auch nicht sein. Einerseits steigt so die Gefahr von Markenkollisionen, andererseits drohen später Löschungsverfahren, wenn die Marke doch nicht in dem Umfang genutzt wird.
 
Gerne arbeite ich ein passgenaues Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Marke aus.

Prüfung der Schutzfähigkeit

 
Sobald das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt ist, prüfe ich, ob die Marke grundsätzlich schutzfähig ist. Damit es als Marke eingetragen werden kann, muss ein Zeichen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es muss beispielsweise Unterscheidungskraft haben, das heißt, es muss geeignet sein, die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dass dies nicht gelingt, wenn man Eis als Eis bezeichnet, dürfte klar sein. Es gibt jedoch auch weniger offensichtliche Begrifflichkeiten, die im Amtsverfahren oftmals zu einer Zurückweisung führen.
 
Gerade bei europäischen Zeichen und internationalen Markenanmeldungen muss man auf diesen Punkt jedoch besonderes Augenmerk legen. Denn auch was in Deutschland ein reiner Fantasiebegriff ist, kann in einer anderen Sprache eine bestimmte Bedeutung haben.
 
Fällt dies bei einer frühzeitigen Prüfung auf, kann man sich noch für eine andere Marke entscheiden und auf diesem Weg doppelte Kosten und langwierige Verfahren vermeiden.

Identitätsrecherche / Ähnlichkeitsrecherche

Bevor die Anmeldung eingereicht wird, prüfe ich in den Ländern, für die der Schutz beantragt wird, immer, ob schon eine identische Marke existiert. 

In der Praxis trittt dieser Fall selten auf. Nur in absoluten Ausnahmefällen werden zwei Zeichen absolut identisch sein. Weitaus häufiger wird es vorkommen, dass die anzumeldende Marke mit einer eingetragenen Marke ähnlich ist.

Diese Ähnlichkeit kann beispielsweise im Schriftbild oder im Klang bestehen und genügt, um die Eintragung als Marke zu verhindern und im schlimmsten Falle ein zeit- und Kostenintentives Widerspruchs- oder Markenverletzungsverfahren heraufzubeschwören. Um das Risiko einer Kollision mit einer ähnlichen Marke zu minimieren, empfehle ich vor der Anmeldung zusätzlich eine Ähnlichkeitsrecherche.

Bei einer Ähnlichkeitsrecherche wird durch eine speziell programmierte Software durch einen spezialisierten Dienstleister nach ähnlichen Marken in den Registern gesucht. Die von diesem aufgefundenen Treffer werde ich dann prüfen und rechtlich bewerten. Finde ich keine ähnlichen Treffer, die einer Anmeldung entgegen stehen, melde ich Ihre Marke für Sie an. Falls es ähnliche Zeichen gibt, werde ich mit einer Handlungsempfehlung auf Sie zukommen.

Die Ähnlichkeitsrecherche ist deutlich kosten- und zeitaufwendiger als eine Identitätsrecherche. Die Kosten unterscheiden sich je nach Marke. Ich werde Ihnen gern ein Kostenangebot zukommen lassen.

Adresse

Rechtsanwältin
Claudia Heumann
Schumannstraße 27                    
60325 Frankfurt am Main

Kontakt

E-Mail: info@trameco.de                 
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